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   VG Koblenz, 07.05.2008 - 5 K 1974/07.KO   

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https://dejure.org/2008,23442
VG Koblenz, 07.05.2008 - 5 K 1974/07.KO (https://dejure.org/2008,23442)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.2008 - 5 K 1974/07.KO (https://dejure.org/2008,23442)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 5 K 1974/07.KO (https://dejure.org/2008,23442)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81b Alt. 2 Strafprozessordnung (StPO); Statthafte Klageart und zuständige Gerichtsbarkeit für den Angriff des Betroffenen gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung zulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei laufenden Ermittlungsverfahren zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verdacht zukünftiger Straftaten zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erkennungsdienstliche Behandlung in Ermittlungsverfahren zulässig - Maßnahme der Gefahrenabwehr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Koblenz, 07.05.2008 - 5 K 1974/07
    Daher bemisst sich die Notwendigkeit im Sinne der Vorschrift danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192).
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